
Energieausweis
nach Gebäudeenergiegesetz
Warum ein Energieausweis?
Pflicht bei Vermietung, Modernisierung und Verkauf
Energieausweise sind ein wesentliches Instrument im Bereich der Energieberatung, da sie die energetische Qualität von Immobilien transparent darstellen. Sie bieten potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen über den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes.
Somit ist ein aktueller Energieausweis nicht nur ein Nachweis über den energetischen Zustand, sondern auch ein wertvolles Verkaufsargument im Immobilienmarkt.
Verbrauchsausweis

Der Energieausweis wird auf Grundlage der Verbrauchsdaten (Öl, Gas, Strom, Pellet, etc.) der letzten 36 Monate erstellt
Voraussetzung
Baugenehmigung nach 01.11.1977 und Gebäude mit 6 oder mehr Wohneinheiten.
Bedarfsausweis

Der Energieausweis wird durch eine umfassende Datenaufnahme vor Ort, die Erstellung eines detaillierten 3D-CAD-Modells und die anschließende Berechnung des Energiebedarfs nach DIN V 18599 erstellt, um eine genaue und vergleichbare Bewertung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes zu ermöglichen
Voraussetzung
Baugenehmigung vor 01.11.1977 und Gebäude mit weniger als 6 Wohneinheiten oder keine vorliegenden Verbrauchswerte

Gemischt genutztes Gebäude
Wohngebäude mit teilweiser gewerblicher Nutzung
Ein einzelner Energieausweis kann für ein Wohngebäude mit gewerblicher Teilnutzung ausreichend sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Abhängig von:
- dem Anteil der Fläche
- der Anlagentechnik
- der Art der gewerblichen Nutzung
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Für ein unverbindliches Angebot benötigen wir das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten, die ca. Wohnfläche und den Standort des Gebäudes.
