Energieberatung
Wir unterstützen Sie dabei, die besten Optionen zu finden, um Ihre Energiekosten zu reduzieren, die Umwelt zu schonen und den Wert Ihres Gebäudes zu steigern, indem wir nachhaltige und effiziente Lösungen für Ihr Gebäude entwickeln

Durch unsere Begutachtung und Berechnungen können die vorhandenen Bauteile der Gebäudehülle energetisch klassifiziert und bewertet werden, um zu bestimmen, ob eine Sanierung oder ein Austausch notwendig ist.
Auf dieser Grundlage können wir die Einsparung durch Sanierungsmaßnahmen sowohl energetisch als auch wirtschaftlich bewerten.



Unsere Energieberatung umfasst auch die weitere Vorgehensweise und die Beantragung von Fördermitteln, um Ihnen den Weg zu einer effizienten und kostengünstigen Sanierung zu ebnen


Sanieren und staatliche Förderung nutzen!
Bauteile der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik sanieren oder austauschen und 15% sparen.
Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar bis zu 20%.

Anlagentechnik und Heizung
Wir begutachten Ihre aktuelle Anlagentechnik und unterstützen Sie bei der Optimierung oder Erneuerung dieser. Wir beraten auf Grundlage von Berechnungen und können Ihnen so eine effiziente und umweltschonende Anlagentechnik auslegen.

Optimierung
Dämmung
Heizkreispumpen
Fußbodenheizung
Heizkörper
etc.

Berechnung und Nachweise
Heizlastberechnung DIN EN 12831
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
GmodG Nachweise
EWärmeG BW Nachweis

Heizungstausch
Planung & Auslegung
Fördermittelberatung
Begleitung bei der Umsetzung
Kauf, Erfüllung und Nachweise

Energieberatung vor dem Hauskauf
In welchem energetischen Zustand befindet sich das Wunschobjekt?
Welche Sanierungsmaßnahmen sind notwendig?
Welche Kosten fallen zukünftig an?
Vermeiden Sie böse Überraschungen mit unvorhersehbaren Kosten!

EWÄrmeG BW
Erstellung des Nachweises zur Nutzung von 15% Erneuerbaren Energien beim Heizungstausch in Baden Württemberg

GmodG Nachrüstpflicht
Haus gekauft oder geerbt, hier kann die Nachrüstpflicht nach GmodG für das Dach, die oberste Geschossdecke oder der Heizung greifen
Beratung beim Heizungstausch
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde die Regelungen zum Heizungstausch geändert. Der Einbau neuer Gasheizungen und Ölheizungen ist wieder erlaubt, allerdings mit deutlichen Einschränkungen. Wer eine neue fossile Heizung installiert, muss die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG beachten. Diese legt fest, dass in den kommenden Jahren ein zunehmender Anteil von Biogas, Wasserstoff oder Bioöl genutzt werden muss.
Zusätzlich muss in Baden Württemberg das EWärmeG beachtetet werden. Das EWärmeG verpflichtet Eigentümer*innen von Bestandsgebäuden, bei Heizungstausch oder Neubauten mindestens 15 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien oder gleichwertige Maßnahmen zu decken.


BEG EM & KfW
Höchstmögliche Fördersumme
Wir sorgen dafür, dass Sie die maximale Förderung bei der Sanierung oder beim Neubau erhalten
Fachplanung und Baubegleitung
Unterstützung bei der Umsetzung
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Planung und Umsetzung

Jetzt unverbindliches Angebot einholen!
Für ein unverbindliches Angebot benötigen wir das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten, die ca. Wohnfläche und den Standort des Gebäudes.
