Fördermittel
Ermitteln Sie die höchstmögliche Fördersumme für die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes!
Einzelmaßnahme
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) oder Heizungsoptimerung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Dach, Fassade, Fenster, Haustüre, Boden, etc.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Smart-Home, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Heizungsoptimierung
Elektrische Heizkreispumpen, Messtechnik, Fußbodenheizung, etc.
Irrtümer vorbehalten
Der Fördersatz für Einzelmaßnahmen beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben einschließlich der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt:
- 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Zusätzliche Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan pro Wohneinheit sichern!
Konditionen BEG EM mit individuellem Sanierungsfahrplan
Zusätzlich 5 % auf die förderfähigen Kosten die 30.000 € übersteigen
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit:
- 60 000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 30 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 15 000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) mit zugehöriger Umsetzungshilfe unterstützt Sie bei der Sanierung Ihres Gebäudes und sichert Ihnen Extra Förderung

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
KfW Zuschuss Nr. 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Förderkonditionen
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen
Grundförderung 30%
Die Grundförderung erhalten Sie immer beim Wechsel auf Erneuerbare Energien
Klimageschwindigkeitsbonus 16%
Sie erhalten den Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Sie
- Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und
- die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
Förderfähige Kosten
- 28 000 Euro für die erste Wohneinheit*
- jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit
*Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben sinkt für die erste Wohneinheit beginnend ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate
jeweils um 750 Euro.
Einkommensbonus
40% - Sie erhalten den Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkomme* maximal 30.000 Euro beträgt.
30% - Sie erhalten den Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
10% - Sie erhalten den Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 50.000 Euro beträgt.
Kinderfreibetrag
Für selbstnutzende Eigentümer, in dessen Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, reduziert sich das anzusetzende zu ver steuernde Haushaltsjahreseinkommen pauschal und einmalig um 10 000 Euro.
*Haushaltsjahreseinkommen:
ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbst nutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt.
Mögliche Heizungstechniken
- Wärmepumpe
- Biomasse
- Solarthermie
- BHKW
- Nah-/Fernwärme
- Hybrid-Heizungen
- etc.
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern oder von bestehenden Mehrfamilienhäusern sind.
- Privatpersonen, die Eigentümer von Eigentumswohnungen in WEG, sofern der Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird
Ablauf:
- Experten beauftragen
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
- Registrieren und Zuschuss beantragen
- Vorhaben umsetzen
- Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358
Zusätzlich für die bereits bezuschusste BEG Einzelmaßnahme oder der KfW Heizungsförderung einen Förderkredit mit vergünstigtem Zinssatz erhalten!
Konditionen
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
vergünstigter Zinssatz
zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Laufzeiten bis zu 35 Jahren
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