Fördermittelrechner
Ermitteln Sie die höchstmögliche Fördersumme für die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes!
 

Einzelmaßnahme

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) oder Heizungsoptimerung

Heizungsförderung

KfW Programm 458

Austausch der Heizung

Bundesförderung für effiziente Gebäude
Einzelmaßnahmen

 

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Dach, Fassade, Fenster, Haustüre, Boden, etc.

 

Anlagentechnik (außer Heizung)

Smart-Home, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

 

Heizungsoptimierung

Elektrische Heizkreispumpen, Messtechnik, Fußbodenheizung, etc.

 

Irrtümer und Rechenfehler vorbehalten


12.000 € statt 4.500 € Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan pro Wohneinheit sichern!

 

Konditionen BEG EM mit individuellem Sanierungsfahrplan

 

Fördersatz: 20% statt 15% der förderfähigen Kosten 

 

Förderfähige Kosten pro Wohneinheit: 60.000€ statt 30.000€

 

 

 

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) mit zugehöriger Umsetzungshilfe unterstützt Sie bei der Sanierung Ihres Gebäudes und sichert Ihnen Extra Förderung

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

KfW Zuschuss Nr. 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Daten eingeben und maximale Fördersumme für Ihr Vorhaben ermitteln

Der Förderrechner zeigt Ihnen die maximal mögliche Fördersumme an. Fallen die Investitionskosten geringer als die förderfähigen Kosten aus, reduziert sich die Förderung entsprechend.

Der maximale Fördersatz beträgt kumuliert 70%.

 

Irrtümer und Rechenfehler vorbehalten

KfW - Zuschuss Nr. 458
Förderkonditionen 

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen

Grundförderung 30%

Die Grundförderung erhalten Sie immer beim Wechsel auf Erneuerbare Energien

Effizienzbonus 5%

Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärme­pumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärme­pumpen bei bivalenten Kombi- und Kompakt­geräten.

Voraussetzung ist, dass Sie als Wärme­quelle Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzen.

Klimageschwindigkeitsbonus 20%

Sie er­halten den Klima­geschwindig­keits­bonus für Ihre selbst­genutzte Wohn­einheit, wenn Sie

  • Ihre funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Biomasse­heizung aus­tauschen und
  • die alte Heizung fach­gerecht demontiert und ent­sorgt wird.

Für die Er­richtung von Bio­masse­heizungen wird der Klima­geschwindig­keits­bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solar­thermischen Anlage, einer Photo­voltaik-Anlage zur elektrischen Warm­wasser­bereitung oder einer Wärme­pumpe zur Warm­wasser­bereitung und/oder Raum­heizungs­unter­stützung kombiniert werden.

Sie er­halten den Ein­kommens­bonus für Ihre selbst­genutzte Wohn­einheit, wenn Ihr Haushalts­jahres­einkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

Einkommensbonus 30%

Emissionsminderungsszuschlag

Sie erhalten den Emissions­minderungs­zuschlag, wenn Sie Biomasse­anlagen errichten, die nachweislich den Emissions­grenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zu­schlag wird unab­hängig von der Höchst­grenze der förder­fähigen Gesamt­kosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.

 

 

Mögliche Heizungstechniken

  • Wärmepumpe
  • Biomasse
  • Solarthermie
  • BHKW
  • Nah-/Fernwärme
  • Hybrid-Heizungen
  • etc.

Antragsberechtigt sind:

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden Ein­familien­häusern oder von be­stehenden Mehr­familien­häusern sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in WEG, sofern der Heizungstausch im Sondereigentum um­gesetzt wird.
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG), sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum um­gesetzt wird

Ablauf: 

  • Experten beauftragen
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
  • Registrieren und Zuschuss beantragen
  • Vorhaben umsetzen
  • Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358

Zusätzlich für die bereits bezuschusste BEG Einzelmaßnahme oder der KfW Heizungsförderung einen Förderkredit mit vergünstigtem Zinssatz erhalten!

Konditionen

bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit 

vergünstigter Zinssatz

zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro

Laufzeiten bis zu 35 Jahren

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren!

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