Fördermittelrechner
Ermitteln Sie die höchstmögliche Fördersumme für die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes!
Einzelmaßnahme
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) oder Heizungsoptimerung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Dach, Fassade, Fenster, Haustüre, Boden, etc.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Smart-Home, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Heizungsoptimierung
Elektrische Heizkreispumpen, Messtechnik, Fußbodenheizung, etc.
Irrtümer und Rechenfehler vorbehalten
12.000 € statt 4.500 € Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan pro Wohneinheit sichern!

Konditionen BEG EM mit individuellem Sanierungsfahrplan
Fördersatz: 20% statt 15% der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit: 60.000€ statt 30.000€
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) mit zugehöriger Umsetzungshilfe unterstützt Sie bei der Sanierung Ihres Gebäudes und sichert Ihnen Extra Förderung

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
KfW Zuschuss Nr. 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Daten eingeben und maximale Fördersumme für Ihr Vorhaben ermitteln
Der Förderrechner zeigt Ihnen die maximal mögliche Fördersumme an. Fallen die Investitionskosten geringer als die förderfähigen Kosten aus, reduziert sich die Förderung entsprechend.
Der maximale Fördersatz beträgt kumuliert 70%.
Irrtümer und Rechenfehler vorbehalten
KfW - Zuschuss Nr. 458
Förderkonditionen
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen
Grundförderung 30%
Die Grundförderung erhalten Sie immer beim Wechsel auf Erneuerbare Energien
Effizienzbonus 5%
Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.
Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Klimageschwindigkeitsbonus 20%
Sie erhalten den Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Sie
- Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und
- die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
Sie erhalten den Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
Einkommensbonus 30%
Emissionsminderungsszuschlag
Sie erhalten den Emissionsminderungszuschlag, wenn Sie Biomasseanlagen errichten, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.
Mögliche Heizungstechniken
- Wärmepumpe
- Biomasse
- Solarthermie
- BHKW
- Nah-/Fernwärme
- Hybrid-Heizungen
- etc.
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern oder von bestehenden Mehrfamilienhäusern sind.
- Privatpersonen, die Eigentümer von Eigentumswohnungen in WEG, sofern der Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird
Ablauf:
- Experten beauftragen
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
- Registrieren und Zuschuss beantragen
- Vorhaben umsetzen
- Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358
Zusätzlich für die bereits bezuschusste BEG Einzelmaßnahme oder der KfW Heizungsförderung einen Förderkredit mit vergünstigtem Zinssatz erhalten!
Konditionen
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
vergünstigter Zinssatz
zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Laufzeiten bis zu 35 Jahren
Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren!
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